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Die Uhr tickt. Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Praxis der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz tritt zwar erst in knapp drei Jahren in Kraft, doch für die Eigentümer von Immobilien besteht bereits jetzt Handlungsbedarf. Denn 36 Millionen Grundstücke in Deutschland sind neu zu bewerten, und dafür verlangen die Finanzämter noch in diesem Jahr detaillierte Angaben. Was insbesondere für Berliner Eigentümer nun zu tun ist, hat Robert Oschlies, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei HPTP, am vergangenen Donnerstag in einem von Engel & Völkers Commercial Berlin initiierten Webinar ausführlich erläutert.
„Der Staat hat wieder mal ein Bürokratiemonster erschaffen, und wir müssen leider damit leben“, erklärte Oschlies. Mit seinen Ausführungen wolle Klarheit schaffen und den Teilnehmern „die Angst nehmen vor dem was da kommt“.
Oschlies erläutere ausführlich das sogenannte Bundesmodell für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer, für das sich auch Berlin entschieden hat. Während das noch geltende alte Modell auf veralteten sogenannten Einheitswerten beruht, wird zukünftig ein sogenannter Grundsteuerwert ermittelt. Dabei ist, je nach dem, ob es sich um land- und forstwirtschaftliche, bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren anzuwenden. Beide Verfahren erklärte der Anwalt auch anhand von Rechenbeispielen, etwa für ein Einfamilienhaus oder für ein Geschäftsgrundstück mit Bürogebäude.
Die für die Neuberechnung erforderlichen Daten müssen die Eigentümer im Zeitraum von Juli bis Oktober dieses Jahres elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Oschlies listete detailliert auf, welche Angaben zu machen sind und wo Eigentümer die entsprechenden Daten finden. Ausführlich ging er zum Beispiel auf die nicht ganz triviale Berechnung der Bruttogrundfläche bei Geschäftsgrundstücken ein.
Viele Eigentümer interessiert darüber hinaus besonders, ob und wie sich für sie die zu zahlende Grundsteuer nun verändern wird. Die Grundlage dafür ist der Hebesatz, der in Berlin derzeit bei 810 Prozent liegt und der 2024 seine Gültigkeit verliert. Wie hoch der neue Hebesatz sein wird, der dann ab 2025 gelten wird, ist noch offen. Oschlies verwies darauf, dass die Grundsteuerreform zwar kostenneutral ausfallen solle, dass dafür aber keine gesetzliche Verpflichtung bestehe. „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmen für die Städte und Kommunen“, so der Anwalt. „Darum ist zu erwarten, dass die Länder die Reform zum Anlass nehmen, die Grundsteuer zu erhöhen.“
Hier können Sie die vollständige Präsentation von Robert Oschlies herunterladen.
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