Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Wer ein energieeffizientes Wohngebäude baut oder erstmals kauft, kann dafür Förderungen vom Bund in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen.
Zum 1. März tritt die neu geregelte KfW-Förderung für den Neubau von Wohngebäuden in Kraft. Bauherren und Käufer können dann Anträge für zinsverbilligte Kredite nach den neuen Regeln stellen. Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren können diese Kredite für Baukosten, Kaufpreise und Nebenkosten nutzen, nicht aber für den Kauf eines Grundstücks, Umschuldungen bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Gebäude den Energieeffizienzstandard EH40 erfüllt und über ein sogenanntes Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNB Plus) verfügt. Ausgeschlossen sind Gebäude, die mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Der letztere Punkt bedeutet, dass zum Beispiel Häuser mit Holzpelletheizung nicht mehr förderfähig sind.
Je Wohneinheit können Förderkredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro gewährt werden. Liegt ein Nachhaltigkeitszertifikat über das Siegel „QNB Premium“ vor, kann die Kreditsumme bis zu 150.000 Euro betragen.
Der Antragsteller kann zwischen Krediten mit Laufzeiten von zehn bis 35 Jahren wählen. Die Zinsbindung beträgt in jedem Fall zehn Jahre. Die KfW bietet verschiedene Varianten in Bezug auf die Zahl tilgungsfreier Jahre an.
Der Zins der Förderkredite richtet sich nach den Zinsen am Kapitalmarkt und wird von der KfW gegebenenfalls angepasst. Mit dem Fördervertrag wir der Zins für die Dauer der Zinsbindung festgeschrieben.
Wichtig ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Diese hängt davon ab, dass genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Bund hat dafür 750 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Hinzu kommt ab Juni ein zusätzliches Budget für Familien von 350 Millionen Euro jährlich.
Details zu Förderung und Antragstellung bei der KfW:
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr