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Grundsteuerreform beschlossen: Was sich für den Berliner Immobilienmarkt ändert (Update)

Update 08.11.2019 - Der Bundesrat stimmt am 8. November 2019 über die umstrittene Reform der Grundsteuer ab. Auch über die Grundgesetzänderung für eine Länderöffnungsklausel wird entschieden. 

Zuvor hatte der Bundestag am 18. Oktober 2019 die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Auf welche Änderungen Sie sich einstellen sollten. 

 Berlin
- Grundsteuerreform 2019

Mit einer Zweidrittelmehrheit für die notwendige Änderung des Grundgesetzes hatte der Bundestag die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. 

Nach einer Übergangsphase sollen die Regelungen im Januar 2025 in Kraft treten und die bis dahin neu berechnete Grundsteuer zu zahlen sein.

Berlin will Hebesatz absenken

Die Grundsteuer betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter, da sie über die Betriebskosten umlegbar ist. Eine Reform war seit Jahren im Gespräch. Mit fast 15 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der zentralen Einnahmequellen der Kommunen. Diese legen eigene Hebesätze fest und entscheiden somit über die Höhe der neu zu zahlenden Grundsteuer.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz kündigte Medienberichten zufolge an, den Hebesatz von 810 auf bis zu 550 Punkte senken zu wollen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollten insgesamt nicht steigen. 

Öffnungsklausel für Regelungen auf Länderebene

Die Grundgesetzänderung war notwendig, damit die Länder eigene Anpassungen bei der Grundsteuer vornehmen können. Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte, sei die länderspezifische Öffnungsklausel wichtig, damit regionale Verwerfungen verhindert werden können. Insbesondere Bayern will ein Flächenmodell umsetzen.

Im Wesentlichen basiert die Reform auf einem wertorientierten Modell nach Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Neben der Lage soll der Bodenwert, die Grundstücksfläche, Art und Alter der Immobilie und die durchschnittliche Nettokaltmiete berücksichtigt werden. 

Verfassungsgericht forderte Reform wegen Verfassungswidrigkeit

Im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig sei und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019. 

Ursächlich waren die Einheitswerte von Gebäuden und Grundstücken als Berechnungsgrundlage, die in Westdeutschland auf das Jahr 1964 zurückgehen und in Ostdeutschland auf das Jahr 1935. Dies führte bisher zu starken Ungleichbehandlungen der Eigentümer, da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden sehr unterschiedlich entwickelt haben.

Schätzungen zufolge müssen nach der Reform etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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