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Ende Mai 2018 hat der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Mieterschutzes beschlossen. Der Entwurf für das sogenannte Mietrechtsmodernisierungsgesetz sieht unter anderem vor, die Mietpreisbremse zu entfristen und Ausnahmen für höhere Vormieten sowie umfassend modernisierte Wohnungen aufzuheben.
Mieterhöhung im Bestand
Für Mieterhöhungen im Bestand will der Senat in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von höchstens 15 Prozent einführen. Mieterhöhungen um bis zu 20 Prozent sollen nur noch innerhalb von fünf Jahren möglich sein. Bislang gilt ein Zeitraum von drei Jahren. Das Mieterhöhungspotenzial sinke somit um 40 Prozent.
Mietspiegel und Modernisierungsumlage
Auch beim Berliner Mietspiegel sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor: Künftig soll der Mietspiegel Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn Jahre abbilden, statt wie bisher der letzten vier Jahre.
Die Modernisierungsumlage soll von 11 auf 6 Prozent gesenkt werden. Ergänzend ist eine sogenannte absolute Kappungsgrenze von 2 Euro/qm monatlich für acht Jahre vorgesehen. Abweichend davon darf die Miete nach Modernisierung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Möblierte Vermietung
Bei Vermietung einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung soll der Möblierungszuschlag auf einen angemessenen Betrag begrenzt werden.
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