Engel & Völkers Lizenzpartner Commercial Berlin > Blog > Steuerliche Vorteile durch verbesserte Abschreibung im Wohnungsneubau ab Oktober 2023

Steuerliche Vorteile durch verbesserte Abschreibung im Wohnungsneubau ab Oktober 2023

05. September 2023 | Das Bundeskabinett hat am 30. August das Wachstumschancengesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine steuerliche Entlastung für den massiv zurückgegangenen Wohnungsneubau: die zeitlich befristete Einführung einer degressiven Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA).


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investoren ihre Kosten schneller steuerlich geltend machen können. Dadurch werden schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Konkret geht es um neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2023 gebaut werden. Die Förderung ist auf sechs Jahre befristet. Der Baubeginn muss daher spätestens bis zum 30. September 2029 erfolgen. Förderfähig sind Neubauten ab dem Effizienzhaus 55-Standard – ohne Baukostenobergrenze.


Statt der linearen Abschreibung mit 3 % kann der Investor jährlich 6 % mit sinkenden Beträgen absetzen. Folgendes Beispiel verdeutlicht die degressive AfA


Bei Investitionskosten von 400.000 Euro kann er im ersten Jahr 24.000 Euro abschreiben (6 % von 400.000 Euro), im zweiten Jahr sind es dann weitere 6 % vom Restwert (376.000 Euro), also 22.560 Euro, im dritten Jahr sind es weitere 6 % vom Restwert, also 21.206 Euro usw. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich. 


Im ersten Jahr ist jedoch noch zu beachten, dass die AfA-Beträge Jahresbeträge sind und zeitanteilig gewährt werden. Wer zum Beispiel im November 2023 ein neues Haus baut, dem steht die AfA nur für die Monate November und Dezember 2023 zu, also zwei Zwölftel des Jahres-AfA-Betrags. 


Von den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten können Vermieter und Unternehmen mit Immobilien im Betriebsvermögen steuerlich profitieren. Vermieter machen in ihrer Steuererklärung die Abschreibung als Werbungskosten bei Ihren Vermietungseinkünften geltend. Dadurch sinkt ihre Steuerlast. Durch die degressive AfA können sie in den ersten Jahren erheblich höhere Beträge absetzen. Diese sinken aber im Zeitablauf. Die degressive AfA sorgt für eine andere Verteilung der abzuschreibenden Beträge, der Gesamtbetrag erhöht sich nicht.  


Das Wachstumschancengesetz muss allerdings noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Wahrscheinlich wird das Gesetzgebungsverfahren erst im Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Commercial Berlin
  • Joachimsthaler Straße 1
    10623 Berlin
    Deutschland
  • Telefon +49 30 203460
    Fax: +49 30 203461346

Öffnungszeiten:

Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media