Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Wer sich als Grundeigentümer noch nicht mit den neuen Regelungen zur Grundsteuer befasst hat, für den wird es nun Zeit. Denn wem eine Immobilie gehört, gleich ob er sie selbst nutzt oder vermietet, der muss bis zum Herbst eine Grundsteuererklärung abgeben.
Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 die bestehenden Vorschriften für die Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt hat – dies unter anderem wegen der veralteten Datengrundlage. Im Sieben-Jahres-Rhythmus, erstmals in diesem Jahr, müssen deshalb die Grundstückswerte neu ermittelt werden.
Grundlage dafür ist die Grundsteuererklärung, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober abzugeben ist. Deren Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Während sieben Länder von ihrem Recht Gebrauch machen, für die Grundsteuererklärung länderspezifische Regelungen zu erlassen, hat Berlin zusammen mit acht weiteren Ländern das Bundesmodell übernommen.
Bei vielen Grundeigentümern sind immer noch zahlreiche Fragen offen. Engel & Völkers Commercial Berlin hat deshalb Robert Oschlies, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Steuerkanzlei HPTP, für ein Webinar gewonnen, das sich unter anderem den folgenden Themen widmet:
Im Anschluss steht Herr Oschlies für individuelle Fragen zur Verfügung. Benjamin Rogmans, Mitglied der Geschäftsleitung bei Engel & Völkers Commercial Berlin, gibt zudem einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt für Wohn- und Geschäftshäuser in der Hauptstadt.
Das kostenlose Webinar „Grundsteuerreform – was ist zu tun?“ findet am Donnerstag, dem 17. März von 18:30 bis 20 Uhr statt.
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