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Zur Neuregelung der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Die Bundesregierung hat eine Neugestaltung der Aufteilung der CO₂-Kosten für Gebäude zwischen Vermietern und Mietern beschlossen. Während Eigentümer diese Kosten derzeit vollständig an die Mieter weitergeben können, ist das nach der neuen Regelung, die Anfang 2023 in Kraft treten soll, nur noch zum Teil möglich. 


Seit vergangenem Jahr werden Kosten von 30 Euro je emittierter Tonne CO₂ fällig. Dieser Betrag steigt bis 2025 auf 55 Euro. Die Minister argumentieren, dass die Abgabe bislang nur die Mieter motivierte, sparsam mit Heizenergie umzugehen. Durch die Aufteilung der Kosten erhielten nun auch die Eigentümer einen Anreiz, die Gebäude energetisch zu sanieren. 


Für Wohngebäude ist ein Zehnstufenmodell vorgesehen, das sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter richtet. Liegt dieser unter 12 Kilogramm pro Jahr, kann der Vermieter die CO₂-Kosten vollständig abwälzen. Je höher der CO₂-Ausstoß ist, umso größer ist der Anteil, den er selbst tragen muss. Bei einem Ausstoß von 52 Kilogramm oder mehr liegt er bei 90 Prozent. „Perspektivisch“ soll dieses Modell auch für Nicht-Wohngebäude eingeführt werden. Für diese soll zunächst eine 50-50-Regelung gelten – demnach kann der Vermieter die Hälfte der CO₂-Kosten an den Mieter weitergeben.


„Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken“, wird Bundesbauministerin Klara Geywitz in der gemeinsamen Pressemitteilung BMWK - Fairness bei den CO₂-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung (bmwi.de) der beteiligten Ministerien zitiert. 


Laut Statista verursacht der Bereich Wohnen in Deutschland mehr als zwei Tonnen Treibhausgas pro Person und Jahr. „Tatsache ist, dass die energetische Sanierung der Bestandsgebäude entscheidend ist, damit die Klimaziele erreicht werden können, denn rund die Hälfte des CO₂ stammt aus Gebäuden“, sagt Rackham F. Schröder, Geschäftsführer von Engel & Völkers Commercial Berlin. „Insofern ist die Zielrichtung der neuen Regelung plausibel. Damit sie aber auch wirken kann, müssen Vermieter überhaupt erst in der Lage sein, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Die zahlreichen bürokratischen Hindernisse, die ihnen dabei im Weg liegen, müssen beseitigt werden, wenn die Regelung nicht nur ein Papiertiger sein soll.“ 


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