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Der Ausbau eines Dachgeschosses ist unverändert das am meisten verbreitete Mittel, um zusätzliche Wohnfläche zu gewinnen. Oftmals ist er sogar die einzige Option, denn in vielen Städten können Anbauten aufgrund fehlender Flächen nicht mehr realisiert werden. Doch vor allem ältere Ausbauten können Probleme bereiten, da sie seinerzeit häufig baurechtlich nicht abgesegnet wurden. Kann also eine solche Genehmigung einfach nachträglich eingeholt werden?
Architekten und Immobiliensachverständige weisen zu Recht darauf hin, dass für jede Genehmigung von Wohnflächen die heute gültigen Baurechtsnormen anzuwenden sind. Dabei geht es um Abstandsflächen zum Nachbarn, neue Anforderungen an die Energetik, geänderte Brandschutzauflagen oder eine geforderte Barrierefreiheit. Je nach Stadt und Lage kann es zudem Auflagen für zurechenbare Stellplätze geben. So kann die nachträgliche Genehmigung einer selbst kleinen Dachgeschosswohnung zur Mammutaufgabe werden. Das hält viele Eigentümer von einem solchen Projekt ab.
Doch das Verdrängen dieses wichtigen Themas ist keine Lösung. Man mag darüber streiten, welche Folgen sich aus missachteten Vorgaben zur Energieeffizienz oder Barrierefreiheit ergeben können. Doch der fehlende Brandschutz einer ungenehmigten Fläche kann für die betroffenen Mieter dramatische Folgen haben. Fehlt der zweite Fluchtweg und kommt jemand zu Schaden, drohen für den Eigentümer empfindliche Strafen. So muss die nachträgliche Genehmigung eines ausgebauten Dachgeschosses einzelfallabhängig beurteilt werden. Im Zweifel sollte ein Rechtsberater hinzugezogen werden.
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