Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Erben wird teurer! Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen! - Diese Botschaft kam in den letzten Wochen häufiger über die Medien - nicht ohne Grund. Denn neben höheren Pauschbeträgen für Arbeitnehmer und ähnlichen Entlastungen hat die Bundesregierung mit dem im allerletzten Moment verabschiedeten „Jahressteuergesetz 2023“ auch Anpassungen im Bewertungsgesetz beschlossen. Dieses regelt, wie Vermögensgegenstände, also u.a. Immobilien, für Besteuerungszwecke eingeschätzt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher deren Bewertung, desto höher die bei Vererbung oder Schenkung anfallenden Steuern.
Konkret geht es um eine Anhebung des sog. Sachwertfaktor um etwa 30%. Betroffen sind das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung von bebauten Grundstücken. Es dient in aller Regel der Verkehrswertermittlung von Anlageimmobilien. Da mit der Änderung - wie es in der Gesetzesbegründung heißt - eine Anpassung „an das aktuelle Marktniveau“ erfolgt, gleichzeitig aber die seit 2009 geltenden steuerlichen Freibeträge konstant bleiben, ist mit tendenziell höheren Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern zu rechnen. Notare berichten von stark erhöhten Terminanfragen für die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie kurz vor dem Jahreswechsel.
Doch längst nicht alle Immobilien sind betroffen. So bleibt bei der steuerlichen Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen alles beim Alten. Denn hier wird das sog. Vergleichswertverfahren angewendet. Maßgeblich für die Bewertung sind also die statistischen Angaben des örtlich zuständigen Gutachterausschusses, nicht irgendwelche Rechenmodelle. Für die meisten Großstädten liegen Vergleichspreise vor. Das Jahressteuergesetz ändert an der Bewertung dieser Immobilienklasse damit nichts.
Unabhängig davon muss vor überstürzten Schenkungen gewarnt werden. Die vorweggenommene Erbfolge sollte im Einzelfall wohlüberlegt sein. Es geht nicht selten um weit in die Zukunft gerichtete Festlegungen. Auch durch den sog. Nießbrauchvorbehalt lässt sich der steuerliche Wert der Immobilie beeinflussen. Absehbar ist außerdem., dass die stark gestiegenen Finanzierungskosten sich früher oder später in niedrigeren Vergleichswerten niederschlagen werden. Und sollen Anteile an Gesellschaften mit Immobilienbesitz übertragen werden, kann dies grunderwerbsteuerliche Relevanz haben. Es geht für Interessierte also nicht ohne eine sachkundige Beratung.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr