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Gebäude-AfA: Vorteile durch kürzere Nutzungsdauer

Vermietete Immobilien können in der Regel über 50 Jahre zu zwei Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden - in Form der „Absetzung für Abnutzung“, kurz „AfA“.

In der Regel unterstellt der Gesetzgeber für ein Gebäude eine Nutzungsdauer von 40 beziehungsweise 50 Jahren. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer der Immobilie allerdings kürzer, kann beim Finanzamt auch eine schnellere Abschreibung mit höheren Abschreibungssätzen beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer. Dafür reicht laut aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen IX R 25/19) und des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 1 K 1741/18 E) die Vorlage eines entsprechenden Wertgutachtens.

Wo früher teils aufwändige Bausubstanzgutachten gefordert wurden, kommt man heute bereits mit einem Online-Gutachten ans Ziel. Allerdings scheint diese Möglichkeit vielen privaten Vermietern noch nicht bekannt zu sein. Steuerexperten schätzen, dass durch die beschleunigte Gebäudeabschreibungen jährlich finanzielle Vorteile im vierstelligen Bereich möglich sind. Allerdings komme es am Ende immer auf die individuelle Steuersituation an.

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