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Die Preise für Energie und Wärme steigen, die Politik reagiert mit finanzieller Unterstützung. Zielgruppe sind die Wohngeldempfänger und die Studierenden bzw. Auszubildenden mit Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. BAföG). Gegenüber der ursprünglichen Planung von November wird der einmalige „Heizkostenzuschuss“ nun verdoppelt. Gezahlt werden pro Person 230 bis 270 Euro; für jede weitere Person im Haushalt vermindert sich der Betrag. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Das Geld soll den Angaben nach im Sommer ausgezahlt werden.
Hinter der Maßnahme steht die Sorge, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen mit den Nachzahlungen aus den Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen 2021 überfordert sein könnten. Denn die laufenden Vorauszahlungen an die Vermieter orientieren sich in aller Regel an den früheren Niedrigpreisen. Noch Mitte 2021 wurde Gas auf den Spotmärkten für Großabnehmer - verglichen mit heute - für etwa den halben Preis gehandelt.
Unabhängig von dieser staatlichen Unterstützung wird sich für Vermieter die Frage stellen, ob man besonders betroffenen Mietern mit einer zeitlichen Streckung der zu erwartenden Nachzahlungen entgegenkommt. Denn auch die Preise der anderen Leistungen sind teilweise erheblich gestiegen.
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