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In der Diskussion über die hohen Anschaffungsnebenkosten von Immobilien wird immer wieder die Grunderwerbsteuer genannt. Sie liegt in Deutschland durchschnittlich bei 5,4 Prozent des Kaufpreises der Immobilie - allerdings mit starken regionalen Unterschieden. Während sie in Bayern und Sachsen bei 3,5 Prozent liegt, haben Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und das Saarland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sie auf 6,5 Prozent anzuheben. Denn bei stark steigenden Immobilienpreisen war die Versuchung vor allem für finanzschwache Bundesländer groß, das Steueraufkommen auf diese Weise kontinuierlich auszubauen.
Nun möchte die Bundesregierung die Immobilienkäufer entlasten. Entsprechende Pläne des Bundesfinanzministers kamen im Mai an die Öffentlichkeit. So sollen die Bundesländer durch eine neue Öffnungsklausel mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer erhalten und den Steuersatz sogar auf null herabsetzen können. Auf diese Weise soll auf regionale Unterschiede am Wohnungsmarkt reagiert werden können.
Politische Beobachter sehen die Chancen für eine breite Entlastung der Immobilienkäufer jedoch skeptisch. Zu abhängig seien viele Bundesländer von den mit der Grunderwerbsteuer erzielten Einnahmen. Und eine bundespolitische Kompensation für Steuerausfälle sei wegen der hohen Staatsverschuldung (Schuldenbremse!) nicht zu erwarten. Es gehe der Bundesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative vielmehr darum, den Bundesländern die eindeutige Zuständigkeit für die hohen Grunderwerbsteuersätze zu übertragen. Derzeit schieben sich Bund und Länder die Verantwortung für hohe Anschaffungsnebenkosten gegenseitig zu.
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