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Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Voraussichtlich wird es zum 1. Juli in Kraft treten. Ziel ist es, Bauland schneller zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Zudem soll Kommunen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden und Bebauungspläne für günstiges Wohnen gefördert werden.
So wird das sogenannte „Umwandlungsverbot“ in Zukunft für Gebiete verbindlich, in denen der Wohnungsmarkt als „angespannt“ gilt. Welche Gebiete diese Regelung betrifft, wird durch die jeweilige Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt. In einem „angespannten“ Wohnungsmarkt, können Kommunen bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verbieten. Dies gilt für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten.
Gemeinden können künftig außerdem brachliegende Flächen leichter für den Wohnungsbau nutzbar machen. Dafür wird das schon heute bestehende Vorkaufsrecht gestärkt. Mit sogenannten „sektoralen Bebauungsplänen“ können die Kommunen - zunächst befristet bis Ende 2024 - Flächen für die Wohnbebauung festlegen. Zusätzlich können sie vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Schließlich soll die Genehmigung für die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Wohngebäude vereinfacht werden. Dies ist allerdings bis Ende 2022 befristet.
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