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Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Klimaschutzbemühungen zur Prüfung des „Teilwarmmietmodells“ verpflichtet.
Auch der Deutsche Mieterbund hat sich, aufgrund der zunehmenden Mieterbelastungen durch steigende Energiekosten, unlängst für die Einführung der Teilwarmmiete ausgesprochen.
Das Modell Teilwarmmiete sieht vor, die Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern zu teilen, mit dem Ziel, Mieter in der Heizsaison zu entlasten und Vermieter zum energetischen Sanieren zu animieren, wenn sie einen Teil der Heizkosten tragen müssen.
Es wäre allerdings ein Systemwechsel mit erheblichem Aufwand. Zudem sei es laut Experten fraglich, ob das Modell einen tatsächlichen Anreiz für Vermieter schaffen würde, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen.
Damit das Teilwarmmietmodell Vorteile für Mieter mit sich bringen würde, müsse nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes, die Modernisierungsumlage aufgehoben werden. Diese ermöglicht es Vermietern aktuell, die Kosten einer energetischen Sanierung auf die Mieter umzulegen. Maximal drei Euro mehr Kaltmiete je Quadratmeter sind derzeit erlaubt. Eine Entlastung der Mieter wäre demnach auch mit Einführung der Teilwarmmiete nicht gegeben.
Das Konzept zur Einführung der Teilwarmmiete scheint also noch unausgereift zu sein. Mit einer konkreten Erarbeitung rechnet der Deutsche Mieterbund erst zum Ende der Legislaturperiode, also nicht vor 2024 oder 2025.
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