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Für viele Vermieter steht bis zum 30. September diesen Jahres eine Heizungsprüfung an. Konkret muss in allen Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten die Gaszentralheizung überprüft und bei Mängeln angepasst werden. Bei Häusern mit sechs bis neun Wohneinheiten muss diese Prüfung bis zum 15. September 2024 erfolgen.
Bei der Heizungsprüfung wird ermittelt, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind und die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. Zudem wird überprüft, ob Dämmmaßnahmen an Rohren und Armaturen sowie der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe notwendig sind.
Da die vorgeschriebene Heizungsprüfung von Fachleuten aus dem Heizungsbau und Schornsteinfegerhandwerk sowie von Energieberatern übernommen werden kann, besteht die Möglichkeit, die Prüfung mit einem weiteren Pflichttermin oder der üblichen Heizungswartung zu koppeln. Auf diese Weise können Kosten gespart werden.
Zusätzlich zur Heizungsprüfung ist nun auch ein einmaliger hydraulischer Abgleich vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Diese Pflicht betrifft jedoch nur Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohnungen. Bei dem Abgleich wird festgestellt, wie viel Wärmeleistung erforderlich ist, um Wohnräume zu beheizen.
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