Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Eigentümer, in deren Mehrfamilienhäusern es bereits fernablesbare Wärmemengenzähler gibt, müssen ihren Mietern ab Januar 2022 die monatlichen Abrechnungen zur Verfügung stellen. Das soll die Mieter zum Energiesparen anregen. Mittlerweile muss jede neu eingebaute Ablesetechnik es zulassen, den Verbrauch aus der Ferne digital abzulesen. Die Heizkostenverordnung (HeizkV) gibt vor, dass alle Zähler und Heizkostenverteiler vom Immobilieneigentümer bis zum Jahr 2026 entsprechend umgerüstet werden müssen.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr