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Luxemburg – Neuregelungen für die Vergabe von Immobilienkrediten



Der Luxemburger Immobilienmarkt ist seit Jahren von einem ständigen Wachstum geprägt. Ein erhöhtes Kaufverhalten bedeutet auch eine höhere Nachfrage an Immobilienkrediten. Ob zur Finanzierung des Eigenheims oder als Investition in Bauland oder Mietwohnungen greifen die meisten Käufer auf einen Immobilienkredit zurück.


Um private Käufer vor Überschuldung zu schützen hat die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) neue Standards festgelegt, welche die Vergabe von Immobilienkrediten regulieren sollen. 




Allgemein gelten folgende Regelungen:


  • ​Der Betrag eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung darf lediglich 80 % des Wertes der Immobilie betragen, die zum Kauf steht. Hier wird sich auf den Wert am Zeitpunkt der Unterzeichnung des Darlehens bezogen. Dies bedeutet, dass potenzielle Käufer 20 % Eigenkapital beisteuern müssen.


  • Käufer einer Immobilie, die als neuer Hauptwohnsitz genutzt werden soll unterliegen einer Höchstgrenze von 90 % wenn es nicht ihr erster Immobilienkauf in Luxemburg ist.


  • Handelt es sich um einen Erstkäufer der sein Eigenheim finanzieren möchte, dann darf ein Kredit bis zum vollen Wert der Immobilie gewährt werden.




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