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Die wunderschöne denkmalgeschützte Altbauvilla aus dem Jahr 1909 ist derzeit in drei Wohneinheiten aufgeteilt und wartet darauf, saniert und wieder in einen repräsentativen Zustand versetzt zu werden. Das Potenzial um daraus ein Schmuckstück zu machen ist auf jeden Fall vorhanden. Hohe Decken, teilweise historische Türen und Parkettböden sowie die wunderschöne Treppe lassen die Herzen der Altbauliebhaber höher schlagen. Die beiden 4-Zimmer-Wohnungen weisen jeweils ca. 111 m² auf. Die Dachgeschosswohnung mit ihren zwei Schlafzimmern und dem wunderbaren “Laternenzimmer“ bietet ca. 65 m² Wohnfläche und lässt sich eventuell über den darüber liegenden und von der Wohnung zugänglichen Spitzboden noch erweitern. Das Haus ist vollunterkellert und es besteht im Untergeschoß die Möglichkeit, nach einer umfangreichen Sanierung noch weitere Räume zu Wohn- oder Arbeitszwecken zu nutzen. Der hinter dem Haus liegende Garten grenzt an die Gärten der Umgebungsbebauung und lädt zu erholsamen Stunden ein.
Die Oberstadt ist eine der beliebtesten Wohngegenden von Mainz. Ihre meist baumgesäumten Straßen sind von alten Villen und modernen Stadthäusern geprägt. Die freistehende Villa steht direkt am Rande des Stadtparks im Bereich des Mainzer Rosengartens. Die Mainzer Innenstadt, die Universität, Unikliniken, das St. Vincenz und Elisabeth Hospital sowie der Volkspark sind in wenigen Minuten größtenteils sogar fußläufig zu erreichen. Kindergarten und Schulen sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sie haben außerdem eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wie auch an die Autobahnen nach Frankfurt und Wiesbaden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.