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Residieren in herrschaftlichem Barockschloss

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Ravensburg
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14.300.000 EUR
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2.022 m²
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10,75 ha
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Hauses

Die Ursprünge dieser außergewöhnlichen Rarität reichen zurück bis ins Jahr 1620. Heute erstrahlt das denkmalgeschützte Barockschloss nach einer umfassenden Restaurierung im Jahr 2000 in seiner alten Pracht und verbindet aristokratischen Wohnstil mit zeitgemäßem Komfort. Das Schloss, bestehend aus dem Ost- und Westflügel, präsentiert sich mit drei individuellen, separaten Wohnbereichen.

Der Haupttrakt des Schlosses bietet nicht nur luxuriösen Wohnraum, sondern öffnet auch die Türen zu einem Wellnessbereich, der sich harmonisch mit einer großzügigen Sonnenterrasse samt Whirlpool und Swimmingpool verbindet – ein Refugium höchster Privatsphäre.

Zu diesem beeindruckenden Anwesen gehören ein charmantes Doppelhaus sowie das Verwalterhaus, eine stimmungsvolle Kapelle, eine klimatisierte Tiefgarage mit Klimalounge, großzügige Pferdestallungen mit acht Boxen, weitläufige Paddocks, malerische Koppeln und sogar eine erstklassige Reithalle.

Die weitläufige Parkanlage, geprägt von unterschiedlichen Terrassen und idyllischen Teichen, wird von einer geschichtsträchtigen Burgmauer mit einem majestätischen Turm umrahmt – ein Anblick von atemberaubender Schönheit. Die beeindruckende Schlossanlage wird durch die großzügige Gesamtfläche von etwa zehn Hektar vollendet.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen zu teilen und eine persönliche Besichtigung zu organisieren. Wir bitten um Diskretion auf Wunsch der Verkäuferseite und freuen uns über einen Liquiditätsnachweis oder Kapitalnachweis. Diese Gelegenheit ist wirklich einzigartig – lassen Sie sich inspirieren und erleben Sie den Zauber dieses historischen Anwesens.


Ravensburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Schlossanlage liegt in Alleinlage im reizvollen Oberschwaben. Auf der Achse zwischen Stuttgart, München und Bodensee, in herrlicher Landschaft und doch am Puls des Lebens. Ulm ist in ca. 25 Minuten erreichbar, der Bodensee/Friedrichshafen (Flughafen) in ca. 30 Minuten, Stuttgart und München mit Ihren Flughäfen in jeweils ca. 1 ½ Stunden, der neue Airport Memmingen in einer ½ Stunde und die herrlichen Skigebiete im Allgäu, in Österreich und der Schweiz in 30-60 Minuten. Der naheliegende Bodensee bietet eine Vielzahl an Wassersportmöglichkeiten in ca. 30-40 Minuten Entfernung.


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Engel & Völkers Ravensburg
  • E u. V Immobilien Bernd Stölzle
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Wael Gadalla
  • Kirchstrasse 9
  • 88212 Ravensburg
  • Tel.: +49751 355 59 80
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E u. V Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Kirchstraße 9
88212 Ravensburg
Tel.: +49 751 3555980
Fax: +49 751 35559820
Internet: www.engelvoelkers.com/ravensburg

Geschäftsinhaber: Bernd Stölzle
Berufsaufsichtsbehörde im Sinne von § 34 c GewO:
Landratsamt 88212 Ravensburg

Steuernummer: 77487/11350
UStIdNr. DE257592119
Finanzamt Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Berlin.

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr
Mail an: Ravensburg@engelvoelkers.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die Courtage in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden,
E u. V Immobilien (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).


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