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*VERKAUFT* - Herrschaftliche Villa mit See- und Bergblick

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Friedrichshafen/ Bodensee, Ailingen
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Villa

Diese herrschaftliche Villa schmiegt sich an einen leichten Südhang, in einer der begehrtesten Wohnlagen der Stadt. Die Zufahrtstraße verläuft nördlichen, weshalb das Anwesen optimal nach Süden ausgerichtet ist. Von der Straße aus erinnert das 1-geschossige Flachdach-Gebäude an einen Bungalow. Betritt man jedoch den Zugangsbereich lässt sich erahnen, dass hier einen etwas Besonderes erwartet. Erst wenn man in der geräumigen Diele steht, lässt sich die Großflächigkeit des Hauses vermuten. Das EG liegt auf Straßenniveau und bietet alle Räume zum Wohnen, Schlafen und Wellness, mit Pool und Sauna. Herzstück des Hauses ist ein lichtdurchfluteter Wohn- und Essbereich mit einem atemberaubenden Panoramablick auf den See und die Berge. Über eine Treppe vom Flur, bzw. über eine Außentreppe vom Balkon, erreicht man das Gartengeschoss und die große Terrasse davor. Hier finden sich außer Technik- und Hauswirtschaftsraum, noch eine Einliegerwohnung und zwei Gästezimmer mit eigenem Bad. Das Highlight dieses Anwesens ist jedoch die herrliche Gartenanlage mit Gartenteich, einer Vielzahl heimischer Pflanzen und altem Baumbestand. Eine wahre Oase der Ruhe, die alle Voraussetzungen für einen entspannten Lebensstil bietet. Beim Blick auf die Südseite erinnert das Haus, mit seinem von Säulen getragenen, imposanten Erker und dem Laubengang, an die früheren Herrenhäuser der Südstaaten. Die Villa ist diskret an das Nachbarhaus angebaut und erhöht somit die nutzbare Fläche des Grundstücks, welches aus zwei Flurstücken besteht. Das unbebaute Flurstück, mit eigenem Baufenster, erweitert die baulichen Nutzungsmöglichkeiten erheblich und unterstreicht den Wert des Anwesens.


Virtueller Rundgang durch diese Immobilie

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Ailingen: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Ailingen, im Obstgarten am Bodensee, liegt rund 4 km nördlich des Friedrichshafener Stadtzentrums und ca. 2 km vom Flughafen entfernt. Mit Friedrichshafen gelangte Ailingen 1973 zum neu gebildeten Bodenseekreis und erhielt 1974 das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Wegen seiner ruhigen Lage, der guten Infrastruktur, der Nähe zu allen renommierten Firmen, die vielen Einkaufsmöglichkeiten, die modernsten Kindergärten, ein Waldkindergarten, ein Wellenfreibad, viele Kinderspielplätze, eine neue Sporthalle sowie ein staatliches Schulzentrum machen Ailingen zu einem beliebten Wohneinzugsgebiet für Familien. Die erfolgreiche Messe- und Konferenzstadt Friedrichshafen ist nach Konstanz die zweitgrößte deutsche Stadt am Bodenseeufer. Als eine der innovativsten und wirtschaftsstärksten Standorte in Baden-Württemberg ist die Kreisstadt das Oberzentrum und wirtschaftliche Herz des Bodenseekreises mit Sitz von führenden Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrt, einschlägigen Hightech-Firmen sowie der Zeppelin Universität und der ‚Swiss International School‘. Der Automobilzulieferer ZF sowie der Dieselmotorenhersteller MTU beschäftigen allein mehr als 13.000 Mitarbeiter. Mit dem Flughafen, der Bahn- und Busanbindung sowie dem Hafen an der Uferpromenade besitzt die Stadt eine hervorragende Infrastruktur. Hoch qualifizierte Arbeitsplätze, das vielfältige kulturelle Angebot und Bildungseinrichtungen wie die 2011 gegründete Zeppelin-Universität sind ein Magnet für Akademiker und Fachkräfte. Leben wo andere Urlaub machen.


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Engel & Völkers Friedrichshafen
  • SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Sabine Maria Wagner
  • Friedrichstraße 24
  • 88046 Friedrichshafen
  • Tel.: +49 (0)7541 95 35 9 0
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Telefon: +49-7541-95 35 90
Telefax: +49-7541-95 35 929
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelsregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/oder
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.



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