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Das angebotene Wohnbaugrundstück erstreckt sich über zwei Flurnummern mit jeweils 390 m² und ist Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes “Am Leschbach” der Gemeinde Langensendelbach. Der Geltungsbereich ist dabei als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 bzw. GFZ von 0,5 festgesetzt. Ferner lautet die Regelung der Geschosse I+D mit einer Dachneigung von 45 ± 5°. Aufgrund der hälftigen Teilung lässt sich darauf ideal ein Doppelhaus realisieren. Ebenso ein Einfamilienhaus mit großem Grundstück und Potential zur Entfaltung. Die Liegenschaft steht leer und ist nicht von Bäumen bewachsen, somit ist der Baubeginn zeitnah möglich.
Langensendelbach trägt mit rund 1000 Jahren Geschichte einen wertvollen kulturellen Beitrag zur Region Erlangen bei sowie Forchheim und zählt aktuell ca. 3.200 Einwohner. Die Gemeinde erfreut sich zunehmeder Beliebtheit durch eine gute Infrastruktur, Grundschule und Kitas, aber auch Bäckereien, Metzger und anderer Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Die Nähe zu Erlangen durch eine gute Busverbindung oder ca. 15 Minuten mit dem Auto sowie die Anbindung zu Baiersdorf (S-Bahn) und Forchheim über die A73 machen die Lage besonders attraktiv. Mit der überwiegend grünen Umgebung und den zahlreichen Freizeitmöglichkeiten vor Ort und in der fränkischen Schweiz gewinnt die Lebensqualität an enormem Wert. Das Grundstück befindet sich im westlichen Teil der Gemeinde und in einer ruhigen Nachbarschaft.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.