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Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Zum Verkauf steht ein ca. 881m2 großes Baugrundstück mit
Altbestand. Aufgrund der Größe wäre es ideal für ein
Doppelhaus. Das rechteckig geschnittene Grundstück
befindet sich in einer attraktiven Lage und in einem
gewachsenen Wohngebiet in Erlangen Bruck. Es unterliegt
keinem aktuellen Bebauungsplan. Hier gilt die Bebauung
nach §34 BauGB mit den üblichen Auflagen bezüglich der
Abstandsflächen, Stellplatzsatzung etc. Die Art der Bebauung
orientiert sich überwiegend an der Nachbarschaftsbebauung
und wird nach Planvorlage im Einzelfall beurteilt bzw.
genehmigt. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur
Verfügung.
Erlangen - Gelegen im Städtedreieck Nürnberg – Fürth
–Erlangen steht als Universitätshochburg, geschichtsträchtige
Hugenottenstadt und Siemens im Bekanntheitsgrad und der
Beliebtheitsskala ganz weit oben. Das Grundstück mit
Altbestand befindet sich im schönen Stadtteil Erlangen
Bruck. Von hier erreicht man die Erlanger Innenstadt mit
dem PKW oder Fahrrad in ca. 10 Minuten. Auch eine
Bushaltestelle befindet sich in Laufnähe (ca. 5 Minuten
entfernt). Zudem ist der Brucker Bahnhof in wenigen
Gehminuten zu erreichen. Von hier aus fährt man mit der S-
Bahn nach Erlangen in ca. 5 Minuten, Fürth in ca. 12 Minuten und in Nürnberg ist man auch in ca. 23 Minuten. Geschäfte des täglichen Bedarfs, aber auch Ärzte, Kindergärten, Grundschule und weiterführende Schulen sind im Stadtteil Bruck vorhanden. Zum neuen Siemens Campus sind es ca. 3 km und man hat eine gute Anbindung an die A3, A73 und B4. Der Stadtteil Bruck bietet ein attraktives Freizeitangebot verschiedener Vereine. Naherholungsgebiete wie die Brucker Lache (ca. 2 Minuten zu Fuß), die Regnitzauen und der Reichswald befinden sich auch in der Nähe.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2,52 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.