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Engel & Völkers Fischland / Darß / Zingst
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W-02SQV2 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Kerstin Alwardt
V 8 Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Gesamtfläche
810 m²Grundstücksfläche
2.400 m²Stellplätze
20Baujahr
1910Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
281.7 kWh/m²aDas Ostseeheilbad Zingst gehört zur Halbinselkette Fischland-Darß-Zingst und liegt eingebettet zwischen Ostsee und Bodden inmitten des Nationalparks “Vorpommersche Boddenlandschaft“. Mit seinen Traditionen, den endlosen Sandstränden und wunderschönen Landschaften ist Zingst ein sehr beliebter und erholsamer Ferienort. Die gesamte Infrastruktur des Ostseeheilbades ist auf kurze Wege ausgerichtet, mit einem breitgefächerten Sortiment. Viele Veranstaltungen werden über das Jahr im schönen Ostseeheilbad angeboten. So ist das Lichterfest der Elemente, direkt an der Seebrücke, sowie das Fotofestival „Horizonte Zingst“ jährlich ein großes Publikumsmagnet. Lassen Sie Ihr Auto stehen, denn in wenigen Schritten erreichen Sie zu Fuß die Flaniermeile mit zahlreichen Geschäften, Boutiquen, Restaurants und Cafés. Das Sport- und Freizeitangebot im Sommer scheint unendlich. Die Ostseebäder Prerow, Ahrenshoop, Wustrow und Dierhagen sind in wenigen Autominuten erreichbar. Weitere Entfernungen: Rostock-Innenstadt / Zingst über B 105 in 1 Std. 20 Min. Hamburg-Alster / Zingst über die A 1/ A 20 in 2 Stunden 50 Min. Berlin /Zingst über A 10, A 24 und A 19 in 3 Stunden.
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Ernst-Thälmann-Str. 4, 18347, Ostseebad Wustrow
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und des Objektnachweises. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die V8 Immobilien GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.