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Engel & Völkers Bad Honnef
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W-02V5WZ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Daniela Meusel
S.E.R. Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Wohnfläche
239 m²Gesamtfläche
477 m²Grundstücksfläche
1.290 m²Stellplätze
7Baujahr
1910Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
146 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisLinz, „die bunte Stadt am Rhein“, liegt zwischen Bonn und Koblenz direkt am rechten Rheinufer und gehört zum Landkreis Neuwied. Einzigartig ist die malerische Rheinpromenade, die verträumten Winkel und Gassen in der Altstadt mit Bürgerhäusern aus fünf Jahrhunderten sowie die zahlreichen Restaurants und attraktiven Geschäfte. Auch Ärzte, Kindergärten, Schulen, darunter auch ein Gymnasium, sind vorhanden. Durch den Bahnhof und die B42 ist Linz verkehrstechnisch gut erschlossen. Auch den Flughafen Köln/Bonn erreichen Sie so bequem. Bonn erreichen Sie in ca. 30 Minuten, Koblenz in ca. 40 Minuten. Eine Rheinfähre verbindet Sie zügig mit der linken Rheinseite. Die Autobahn 3 erreichen Sie über die Auffahrt Bad Honnef/Siebengebirge in ca. 15 Minuten. Linz hat zudem einen hohen Naherholungswert. Naturschutzgebiete, malerische Weinorte an Rhein, Ahr und Mosel und ein gut ausgebautes Netz an Wander- und Radwegen (der idyllische „Rheinsteig“ und „Westerwaldsteig“) machen Linz zu einem perfekten Ausgangspunkt für Aktive. Eine Lage mit hoher Lebensqualität und Charme!
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Hauptstraße 29, 53604, Bad Honnef
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.