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Engel & Völkers Esslingen
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W-02RNQN – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Larissa de Brauwer
EV Esslingen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9.5Badezimmer
3Wohnfläche
273 m²Grundstücksfläche
2.727 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
2Baujahr
1966Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
252.8 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDer Stadtteil Kennenburg befindet sich im Nordosten von Esslingen und wird durch den Verlauf des Hainbaches geprägt. Der Name des Stadtteils lässt sich auf ein Mitglied des Esslingers Patriziergeschlechts Kürn zurückführen. Mit seinen ca. 600 Bürgern ist Kennenburg einer der kleinsten Teile der Stadt. Esslingen selbst ist mit ca. 94.000 Einwohnern die größte Kommune des gesamten Landkreises und ein wichtiger Wirtschaftsstandort in der Region Stuttgart. Neben den zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten in der Esslinger Altstadt bieten die direkt angrenzenden Stadtteile St. Bernhardt und Oberesslingen diverse Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Ob mit privaten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Fahrt in die Innenstadt ist unkompliziert und schnell. Zudem ist die Anbindung an das weitläufige Straßennetz wie die B10 oder A8 gut gegeben. Unweit von schönen Wiesen mit Rad- und Wanderwegen sind die Erholungsmöglichkeiten in Kennenburg positiv hervorzuheben. Diverse Gastronomie- und Sportangebote runden das Gesamtpaket von Kennenburg ab.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.