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Engel & Völkers Koblenz
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W-02TZ9N – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Daniel Hellmann
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
135 m²Gesamtfläche
226 m²Grundstücksfläche
630 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
1Baujahr
1968Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
133.8 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Stadt Vallendar liegt rechtsrheinisch im Mittelzentrum des Landkreises Mayen-Koblenz. Der Standort ist besonders beliebt aufgrund seiner zentralen Lage und einem gepflegten sowie familienfreundlichen Umfeld. Weitere Details: - Beliebte Wohnlage auf dem Mallendarer Berg - Ruhiges und gepflegtes Wohnumfeld - Blick ins Grüne - Alle Bereiche des täglichen Bedarfs sind vor Ort abgedeckt - Schnelle Verkehrsanbindungen mit Pkw, Bus und Bahn - Zentrale Lage zu den Städten - Koblenz ca. 6 Km, Neuwied ca. 11 Km, Montabaur ca. 20 Km - Sehr gute Anbindungen an die Autobahnen A48 (Koblenz-Trier), A61 (Koblenz-Ludwigshafen) und A3 (Köln-Frankfurt) - Hoher Kultur- und Freizeitwert in der Region an Rhein und Mosel
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Josef-Görres-Platz 8, 56068, Koblenz
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.