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Engel & Völkers Trier
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W-02VFU0 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Frank Roth
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
93 m²Zustand
TopStellplätze
1Baujahr
2023Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
177 kWh/m²aDiese Eigentumswohnung befindet sich in Trier-Nord, unmittelbar in der Nähe des Verteilerkreises am schönen Nells-Park. Durch die Ausrichtung der Wohnung, ist diese zudem recht hell und ruhig. Ganz in der Nähe findet man alle gängigen Einkaufsmöglichkeiten, sowie, Schulen, Einzelhandel, sowie verschiedene Ärzte. Das Zentrum erreicht man in ca. 10 Min. mit dem PKW. Eine Top-Stadtbusanbindung, sowie eine generell sehr gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen machen diese Eigentumswohnung bezüglich der Infrastruktur zusätzlich sehr attraktiv.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Zuckerbergstraße 31, 54290, Trier
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Diamond Real Estate GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.