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Engel & Völkers Saarbrücken
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W-02VEVI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Adriana Schultz
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Badezimmer
3Wohnfläche
165 m²Grundstücksfläche
676 m²Garagen
1Stellplätze
4Baujahr
1700Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
224.5 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Ölheizung, WärmepumpeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisInmitten der Weinberge der Obermosel liegt der Hauptort Perl, schon seit über 1000 Jahren Grenzort zu Lothringen. In Perl befinden sich für die Bürger wichtige Einrichtungen wie das Rathaus, die Grundschule, das Deutsch-Luxemburgische Schengen-Lyzeum, das Hallenbad „PerlBad“, ein grenzüberschreitender Sport- und Freizeitpark der Generationen und das Katholische Vereinshaus. Auf Gemeindegebiet sowie im grenzenlosen Dreiländereck bieten eine Vielzahl an Premiumwander- und -Spazierwegen, Radrouten und Trailstrecken Einheimischen und Touristen beste Infrastrukturen für Bewegung und aktive Erholung in der Natur. Dem Besucher hat Perl auch in kulinarischer Hinsicht Einiges zu bieten. Neben ansprechenden Hotels genießt man eine hervorragende Küche, verbunden mit dem hiesigen Wein von der Obermosel. Perl ist der kommerzielle Mittelpunkt der Gemeinde. Durch die äußerst attraktive Lage im Dreiländereck, ist man in Perl auch was Autobahnen angeht hervorragend angebunden. So ist die A8 Richtung Luxemburg und Belgien in wenigen Fahrminuten zu erreichen. Ebenso ist der luxemburgische Flughafen ca. 30 Minuten Autofahrt entfernt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.