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Engel & Völkers Bad Kreuznach
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W-02MVK1 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Astrid Niebergall
Ralf Schneider Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
3Wohnfläche
220 m²Gesamtfläche
276 m²Grundstücksfläche
665 m²Garagen
2Stellplätze
2Baujahr
1979Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungDieses Eigenheim liegt in einer sehr ruhigen Straße von Breitenheim. Der Ort gehört zur Verbandsgemeinde Meisenheim im Kreis Bad Kreuznach und hat ca. 400 Einwohner. Nachbargemeinden sind Desloch, Jeckenbach und Odenbach. Er liegt drei Kilometer nordwestlich von Meisenheim am nördlichen Rand des Nordpfälzer Berglandes. Die Kleinstadt Meisenheim, mit fast 3000 Einwohnern, gehört der Verbandsgemeinde Nahe-Glan im Landkreis Bad Kreuznach an. Auch infrastrukturell bietet Meisenheim ein sehr gutes Einkaufs- & Versorgungsangebot. Hier erwartet Sie die einmalig schöne Atmosphäre der romantischen Altstadt mit all den vielen Cafés, Eisdielen, Restaurants und kleinen Geschäften. Zusätzlich verfügt Meisenheim über Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen und dem Sportgymnasium. Alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, viele Discounter, Ärzte und Krankenhäuser sowie mehrere Sportstätten und ein Schwimmbad finden man auch. Innerhalb kurzer Zeit gelangt man nach Bad Sobernheim oder in die Kreisstadt Bad Kreuznach, weitergehend auch sehr gut nach Kaiserslautern. Über die Bundesstraße und Autobahn erreicht man in gut 60 Minuten das Rhein-Main-Gebiet und den Flughafen Frankfurt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.