Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr
Stand 06.08.2020 | Trotz vorhandener Corona-Hilfsprogramme, die das Land Berlin und der Bund bereits umgesetzt haben, besteht seitens vieler Unternehmen aufgrund der hohen Umsatzausfälle weiterhin Bedarf an finanzieller Hilfe. Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop kündigte weitere 90 Mio. Euro für Soforthilfe an: "Mit der Soforthilfe Gewerbemieten unterstützen wir Mieter und Pächter von Gewerbeflächen mit bis zu 10.000 Euro.“
Die Soforthilfe Gewerbemieten richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall. Gewährt werden Zuschüsse zu den Mieten April und Mai dieses Jahres in Form sogenannter Billigkeitsleistungen von bis zu 10.000 Euro.
Das Land Berlin reagiert damit auch auf die am 30. Juni 2020 ausgelaufenen Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten gegenüber Gewerbemietern und Pächtern, wenn diese nicht rechtzeitig zahlen können.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die für April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften - somit grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten -, und die im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegen können.
Die Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 17. August 2020 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich sein.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr