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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat das Muster für Abwendungsvereinbarungen in sozialen Erhaltungsgebieten erweitert. Aufgenommen wurden erstmals mietpreisdämpfende Regelungen über die gesetzlich geltende Mietpreisbremse hinaus.
Stand 26.03.2019 – Die Vorkaufspraxis in sozialen Erhaltungsgebieten, den sogenannten Milieuschutzgebieten, habe laut Senatsverwaltung gezeigt, dass das Muster an einigen Stellen anzupassen war.
Für geplante und genehmigungsfähige Modernisierungsmaßnahmen müssen nun zum Beispiel Fördermittel zur sozialen Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden. Die verpflichtende Förderung begründet auch Mietpreisbindungen und unmittelbare Belegungsrechte.
Das neue Muster für Abwendungsvereinbarungen in Milieuschutzgebieten enthält zudem erstmals mietpreisbegrenzende Regelungen, die über die gesetzlich geltende Mietpreisbremse hinaus gehen und Mietsteigerungen deckeln sollen.
Staffelmietverträge werden ausgeschlossen und die Eigenbedarfsnutzung durch den Eigentümer eingeschränkt.
Darüber hinaus enthält das Muster Informations- und Forderungsrechte aus der jeweiligen Abwendung für die Mieter.
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