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Wir freuen uns, Ihnen hier eine Eigentumswohnung in einer der beliebtesten Wohnlagen Saarbrückens vorstellen zu dürfen!
Ein sehr gepflegtes Treppenhaus führt zu dieser Wohnung im ersten Obergeschoss. Über den vorderen Teil des Flures, hier liegt linker Hand die Küche und rechter Hand separiert ein Schlafzimmer und das Badezimmer, gelangen wir in den zentralen und sehr großen Wohnbereich, der mit zwei Loggien entsprechend lichtdurchflutet ist. Eine dieser beiden Loggien bietet einen wunderbar weiten Blick über die Stadt Saarbrücken.
Im hinteren Teil dieser Wohneinheit folgen noch über einen kleinen Flur drei weitere Zimmer und ein WC. Hier auf der Westseite liegt der dritte Balkon, der von jedem der drei hinteren Zimmer begehbar ist.
Bei der Preisgestaltung dieser vielseitigen Wohnung sind die vorübergehenden Aufwendungen für Rückstellungen zur Anpassung an den modernen Standard berücksichtigt, um den Wert dieser Immobilie langfristig zu erhalten und zu erhöhen.
Das Wohnangebot wird abgerundet durch ein zugehöriges Kellerabteil sowie einen Waschraum.
Detaillierte Informationen erhalten Sie sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf
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Ihr Team von Engel & Völkers in Saarbrücken!
Diese Eigentumswohnung befindet sich in einer ruhigen Sackgasse am Reppersberg. Fußläufig erreicht man in ca. 10 Minuten den Saarbrücker Stadtkern um den St. Johanner Markt. Die begehrte Wohnlage oberhalb des Alt- Saarbrücker Schlosses ist auch gut an ÖPNV und an das Autobahn-Netz angeschlossen. Geschäfte für den täglichen Bedarf, Apotheke und Ärzte befinden sich in Reichweite. Kulturell ist das Schloss, mehrere Museen und das Staatstheater nur wenige Minuten entfernt.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.