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Engel & Völkers Köln-Lindenthal
0049 221 57779980
W-02R2AU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Anette von Waldow
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3.5Wohnfläche
135 m²Garagen
1Baujahr
2000Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
104.7 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDer Stadtteil Junkersdorf liegt im Kölner Westen, westlich des Stadtwalds. Gepflegte Ein- und kleinere Mehrparteienhäuser prägen das angenehme Bild. Die vielen Vorzüge des Standorts haben zu einer hochwertigen Bebauung und einem villenartigen Charakter geführt, wobei der dörfliche Charme erhalten wurde. Junkersdorf ist aufgrund seiner gewachsenen Infrastruktur und verkehrsgünstigen Lage ein sehr gefragtes Wohngebiet. Zahlreiche Schulen und Kindergärten befinden sich in Junkersdorf selbst sowie in den benachbarten Stadtteilen Müngersdorf, Weiden, Braunsfeld und Lindenthal. Verschiedenste Einkaufsmöglichkeiten bieten der Junkersdorfer Ortskern, Marsdorf und das „Rheincenter“ in Weiden. Innerhalb weniger Minuten sind die Anschlußstellen des Kölner Autobahnrings (A1 u. A4) über die Dürener Straße und die Aachener Straße zu erreichen. Junkersdorf ist zudem über Bus und Straßenbahn gut an den ÖPNV angebunden.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Dürener Str. 191, 50931, Köln
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.