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Engel & Völkers Köln-Lindenthal
0049 221 57779980
W-00GDZU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Michael Maus
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Badezimmer
3Wohnfläche
443 m²Grundstücksfläche
1.636 m²Zustand
SaniertGaragen
2Baujahr
1974Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
94.7 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, Gasheizung, Wärmepumpe, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisAlt-Brück zählt zu den besten Wohnlagen im rechtsrheinischen Köln, was insbesondere für das Villenviertel südlich der Olpener Straße gilt. Hier befinden sich gepflegte, oftmals große repräsentative Einfamilienhäuser auf entsprechenden Grundstücken – südlich der Straße „Am Hirschsprung“ in direkter Nachbarschaft zum Wald- und Naherholungsgebiet „Königsforst“. Die Besitzer der Immobilien genießen die attraktive Kombination der gebotenen Freizeitmöglichkeiten mit den vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten im nahen Brücker Ortskern. Zwei nur wenige Fahrminuten entfernt liegende Autobahnanschlüsse zur A3 und A4 sowie die Straßenbahnverbindung zur Kölner Innenstadt runden die Vorzüge der Wohnlage ab. Die Immobilie liegt erstklassig in einer unmittelbar am „Königsforst“ gelegenen Anliegerstraße.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Dürener Str. 191, 50931, Köln
0049 221 57779980
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.