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Engel & Völkers Koblenz
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W-02U40P – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Daniel Hellmann
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
4Badezimmer
3Wohnfläche
265 m²Gesamtfläche
343 m²Grundstücksfläche
781 m²Zustand
Sehr gutGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
1993Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
128.1 kWh/m²aEnergieträger
Gasheizung, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Ortsgemeinde Weitersburg liegt rechtsrheinisch im Mittelzentrum des Landkreises Mayen-Koblenz. Der Standort ist besonders beliebt aufgrund seiner zentralen Lage und einem gepflegten und familienfreundlichen Umfeld. Die Immobilie liegt in begehrter und sonniger Halbhöhenlage mit einem unverbauten Panorama-Rheinblick. Weitere Details: - Bevorzugte Halbhöhenlage mit Rhein- und Fernblick - Gepflegtes, familienfreundliches Wohnumfeld - Zentrale Lage, ca. 10 km bis Koblenz und ca. 12 km bis Neuwied - Alle Bereiche des täglichen Bedarfs in Vallendar und Bendorf - Schnelle Verkehrsanbindungen mit Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln - Sehr gute Anbindungen an die Autobahnen A48 (Koblenz-Trier), A61 (Koblenz-Ludwigshafen) und A3 (Köln-Frankfurt) - Hoher Kultur- und Freizeitwert in der Region an Rhein und Mosel
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Josef-Görres-Platz 8, 56068, Koblenz
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.