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Dieses Appartment befindet sich im 18. Geschoss einer gepflegten Wohnanlage in Alterlangen. Die 30 m² Wohnfläche teilen sich in einen hellen Wohn-/Schlaf-/Arbeitsbereich mit kleiner Küchenzeile und einem Badezimmer. Das Bad liegt Richtung Laubengang, hat ein Fenster sowie Dusche, WC und ein Waschbecken. Ein Fahrradkeller befindet sich auf der Rückseite von Haus 8 und 10. Zur Wohnung gehört ein Ostbalkon mit ca. 4 m² - die Aussicht ist hier phänomenal. Ein Müllabwurf befindet sich am Treppenhaus. Die lichtdurchflutete Wohnung verfügt über einen barrierefreien Zugang sowie vier frisch renovierte Personenaufzüge. Die innengelegene Wohnung hat extrem niedrige Heizkosten. Die Kaltmiete beträgt 380 € p.M. - das entspricht einer Rendite über 4%.
Die Wohnanlage liegt in Alterlangen, einem zentrumsnahen Stadtteil von Erlangen, eine kleine Großstadt mit etwa 114.000 Einwohnern. Forchheim, Nürnberg, Fürth, Herzogenaurach und Höchstadt sind mit Pkw schnell erreichbar, denn beste Infrastruktur mit Anbindung an das Auto- Eisenbahn- und an das Stadtbusnetz sind hier gegeben. Die Bushaltestelle mit fünf Buslinien, in zwei Richtungen, ist direkt vor der Haustür. Einkaufsmöglichkeiten (z.B. Edeka ca. 250 m), Ärzte, Gaststätten, Schulen und Kindergärten sind zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad rasch erreichbar. Zu schönen ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren lädt der etwa in 150 m beginnende Weg Richtung Kanal und Möhrendorf ein.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.