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Engel & Völkers Coburg
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W-02R6YW – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Dieter Haimann
EV Oberfranken Immobilien oHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
247 m²Zustand
Sehr gutGaragen
2Baujahr
2014Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
93 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, Pellet-HeizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisCreidlitz ist ein Coburger Stadtteil in Oberfranken mit rund 1700 Einwohnern. Die Hochschulstadt Coburg liegt mit seinen 42.449 Einwohnern zwischen dem südlichen Vorland des Thüringer Waldes, den Langen Bergen und dem Maintal und ist eine kreisfreie Mittelstadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken. Seit 1971 ist Coburg Standort einer Fachhochschule und führt seit 2005 den Beinamen Europastadt. Als besonderes Highlight erhebt sich die Veste Coburg, als eine der größten deutschen Burganlagen über die Stadt und verleiht ihr damit ein ganz besonderes Flair. Coburg bietet mit seinen 12 Stadtteilen eine gut erhaltene Altstadt, die durch noch vorhandene Teile der Stadtmauer mit Juden-, Ketschen- und Spitaltor begrenzt ist. Neben unzähligen Angeboten an Kultur, Kunst, Bildung und Freizeitmöglichkeiten die Coburg vorweisen kann, ist die Stadt auch einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Nordbayerns. Das Wohnhaus liegt zentral im Stadtteil Creidlitz, nur ca. 3,5km von der Stadtmitte und dem Bahnhof, der Haltepunkt der ICE Strecke München-Berlin ist, entfernt. Die Entfernung zur Autobahn A73 beträgt ca. 7km. Die Fahrzeit nach Bamberg ca. 30 min. und zum Flughafen Nürnberg ca. 1 Stunde.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.