Immobilie verschenken

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Immobilien richtig verschenken

Die Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten ist eine Alternative zum Vererben. Doch wann ist eine Schenkung sinnvoll und was müssen Sie dabei beachten? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.


In der Regel fällt bei der Verschenkung von Immobilien Schenkungssteuer an. Aufgrund von Steuerfreibeträgen kann die Schenkung jedoch einen finanziellen Vorteil gegenüber einer Erbschaft bringen. Eine Schenkung sollte nie ohne einen geprüften Schenkungsvertrag erfolgen.



Schenkungssteuer auf einen Blick



Wenn eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder oder andere nahe Verwandte übertragen wird, kommt die Schenkungssteuer ins Spiel. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab:


- Grad der Verwandtschaft
- Steuerklasse
- Wert der Immobilie
- Art der Nutzung



Um den Wert der Immobilie richtig einschätzen zu können, sollten Sie sich auf einen erfahrenen Verkehrswertgutachter verlassen. Denn das Finanzamt neigt dazu, den Immobilienwert hoch anzusetzen, was die Steuerlast erhöht. Individuelle Gegebenheiten der Immobilie werden bei der Wertermittlung durch das Finanzamt nicht berücksichtigt.


Unsere Immobiliensachverständigen können auch den Wert Ihrer Immobilie schätzen. So erhalten Sie einen Vergleichswert für die Schätzung des Finanzamtes. Liegt der Wert wesentlich höher als unsere Preisberechnung, sollte ein Gutachten erstellt werden.



Immobilien steuerfrei verschenken



Es ist möglich, eine Immobilie steuerfrei auf einen Ehepartner zu übertragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide die Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung bewohnen.


Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern, bieten die Freibeträge. Diese sind für viele der Hauptgrund, warum eine Schenkung in manchen Fällen einer Erbschaft vorzuziehen ist. Die Steuerfreibeträge für die Schenkung einer Immobilie können alle 10 Jahre genutzt werden. Wird eine gemeinsame Immobilie der Eltern verschenkt, kommen die Freibeträge doppelt zum Tragen. Diese Regelung gilt ebenfalls alle 10 Jahre. Im Rahmen einer Erbschaft kann der Freibetrag nur einmal in Anspruch genommen werden.

 Hattingen
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Das Erbrecht gewährt keine oder nur sehr geringe Freibeträge für unverheiratete Partner, die auch nicht als Lebenspartner eingetragen sind. Das Gleiche gilt für Freunde. Hier kann eine Erbschaft mit bis zu 50% Erbschaftssteuer belastet werden. Außerdem wird der Pflichtteil der Erben immer zuerst bedient. Wird die Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, verringert sich der Pflichtteilsanspruch jedes Jahr. Nach zehn Jahren erlischt der Anspruch vollständig.



Wohnrecht und Nießbrauch bei bewohnten Immobilien



Eine Immobilie zu verschenken ist nicht in jeder Situation die beste Lösung. Als Immobilieneigentümer müssen Sie in erster Linie an sich selbst denken. Wir raten Ihnen davon ab, eine Immobilie zu verschenken, wenn die folgenden Umstände vorliegen:


- Die Immobilie ist nicht abbezahlt.
- Die Immobilie ist Teil Ihrer Altersvorsorge.
- Sie sind geschäftsunfähig.


Bei einer Schenkung wird die Immobilie auf eine andere Person übertragen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. die Sicherung eines lebenslangen Wohnrechts oder die Fortführung der wirtschaftlichen Einkünfte durch Nießbrauch. Befindet sich die beschenkte Person jedoch in einer finanziellen Notlage, kann die Immobilie in die Insolvenzmasse fallen.


Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist ein Schenkungsvertrag unbedingt erforderlich. Dazu sollten Sie sich gemeinsam mit dem Schenker von einem Rechtsberater beraten lassen. In einem Schenkungsvertrag können verschiedene Szenarien geregelt werden. So könnte beispielsweise ein Rückforderungsrecht in den Vertrag integriert werden, das im Falle einer Zwangsversteigerung zum Tragen kommt. Aber auch allgemeine Bereiche wie die Übernahme von Unterhaltskosten können hier festgelegt werden. Auch ein lebenslanges Wohnrecht kann über den Schenkungsvertrag rechtlich abgesichert werden.


Wenn Sie Fragen zur Schenkung von Immobilien haben, vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu Experten aus dem rechtlichen und steuerlichen Bereich. Eine beratende Funktion in rechtlichen und steuerlichen Fragen können wir nicht übernehmen. Wir helfen Ihnen aber gerne bei der genauen Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns jederzeit an oder besuchen Sie uns vor Ort in unserer Niederlassung in Hattingen.


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