Immobilien in Norderstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Tangstedt, Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Sievershütten und Hamburg-Langenhorn verkaufen oder vermieten
Ihr Immobilienmakler in Norderstedt und Kaltenkirchen - Willkommen bei Engel & Völkers
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen, liebe Kunden, liebe Freunde,
Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück, Ihr Mehrfamilienhaus oder auch ein Gewerbeobjekt zu verkaufen oder zu vermieten und sind sich nicht sicher, welchen Weg Sie einschlagen sollen oder wen Sie dafür ansprechen können?
Wir laden Sie herzlich ein uns persönlich kennenzulernen. Schauen Sie sich mit uns gemeinsam den Markt an, lassen Sie uns über Vermarktungsansätze sprechen und prüfen Sie, ob wir Ihnen das richtige Angebot unterbreiten können.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie und "Ihre vier Wände" kennenlernen zu dürfen und das selbstverständlich, wie es bei Engel & Völkers üblich ist, persönlich, individuell und vor allem mit der lokalen Expertise - verbunden mit einem regionalen, überregionalen, nationalen und internationalen Netzwerk. Neben unseren Shops in Norderstedt und in Kaltenkirchen finden Sie uns auch in Bergedorf, in Barmbek und in Ahrensburg.
Nutzen Sie uns und unser großes Netzwerk!
Wir freuen uns, für Sie tätig sein zu dürfen.
Mit den besten Grüßen
Matthias Conze & Dirk Beller
Hier finden Sie einen Überblick über das von uns betreute Gebiet.
Hand in Hand finden wir für Sie das passende Objekt oder für Ihr Haus den passenden Käufer.
Circa 60 % unserer Immobilienangebote werden innerhalb der stillen Vermarktung vermittelt. Das bedeutet, dass diese Immobilienangebote ausschließlich bereits registrierten Suchkunden vorgestellt werden und nicht auf den Immobilienportalen vermarktet werden. In gehobenen Lagen werden sogar rund 80 % unserer Angebote an vorgemerkte Suchkunden vermittelt.
Profitieren Sie von unserer stillen Vermarktung und lassen sich als Suchkunde registrieren.
Wer seine Immobilie zum bestmöglichen Preis verkaufen möchte, sollte dieses Anliegen nicht dem Zufall überlassen – sondern einem Experten wie Engel & Völkers.
Unsere Berater wissen dank ihrer umfassenden lokalen Marktkenntnis nicht nur den Wert Ihrer Immobilie richtig einzuschätzen, sondern sorgen mit einer individuellen Vermarktungsstrategie zudem noch für eine hohe Sichtbarkeit Ihrer Immobilie am Markt –immer mit dem Ziel, aus unserem überregionalen Suchkunden-Netzwerk zeitnah genau den richtigen Käufer für Sie zu finden.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine unverbindliche und kostenfreie Marktpreiseinschätzung - online oder in unserem Shop. Wir freuen uns auf Sie!
Wenn Begeisterung auf Erfolg trifft
Das ändert sich 2022 für Immobilieneigentümer
Bundesweit einheitliche Regelungen zur Wertermittlung von Immobilien
15. Dezember 2021 | Die Novelle der Immobilienwertermittlungsordnung, kurz ImmoWertV, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Deren Ziel ist es, besser sicherstellen zu können, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und anderer Daten, die zur Wertermittlung nötig sind, bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Die auf sechs Regelungswerke verteilten Vorgaben wurden in der Verordnung der ImmoWertV 2021 zusammengefasst, die ab 2022 gilt. Musteranwendungshinweise, sogenannte ImmoWertA, sollen keinen Regelungscharakter haben, sondern dem besseren Verständnis dienen. Das Bundesinnenministerium wird einen Vorschlag erarbeiten, welcher der Fachkommission Städtebau mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden soll. Falls ein Beschluss gefasst wird, kann die ImmoWertA als Muster für Erlasse der einzelnen Bundesländer dienen.
Das Grundsteuerreformgesetz
Unter anderem wegen der veralteten Datengrundlage wurden 2018 die Vorschriften für die Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt. 2019 wurde das Grundsteuerreformgesetz für neue Bewertungsregeln verabschiedet. Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte wird am 1. Januar 2022 erfolgen. Grundstückseigentümer sind daher aufgefordert, im ersten Halbjahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abzugeben. Der Grundbesitzwert wird dabei in Abhängigkeit zur Grundstücksart ermittelt. Im sogenannten Ertragswertverfahren erfolgt bei Wohngrundstücken eine Berechnung aus dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, der Nettokaltmiete, dem Wert der Immobilie und dem Alter des Gebäudes. Bei Nichtwohngrundstücken richtet sich die Grundsteuer nach dem vereinfachten Sachwertverfahren. Hierbei werden für die Wertermittlung die Herstellungskosten und der Bodenrichtwert hinzugezogen.
Der Gesetzgeber hat eine Länderöffnungsklausel neu im Grundgesetz eingeführt. Sie ermöglicht den Bundesländern abweichende Regelungskompetenzen. Neun der 16 Bundesländer, darunter auch Berlin und Brandenburg, bekennen sich zum Bundesmodell, während die anderen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.
Die Grundsteuerwerte sollen im Sieben-Jahres-Rhythmus festgestellt werden. Die erste Hauptfeststellung erfolgt am 1. Januar 2022. Die Anforderungen an die einzureichenden Steuererklärungen werden sich aufgrund der länderspezifischen Modelle in den Bundesländern unterscheiden.
Vorbereitung der Solardachpflicht für Wohngebäude
Eine Solardachpflicht gilt in Deutschland, sie ist seit 2022 für Nichtwohngebäude festgeschrieben, in einem nächsten Schritt sollen Solardachanlagen aber auch für Wohngebäude verpflichtend werden. Ab diesem Jahr müssen Schulen und gewerblich genutzte Bauten Solarzellen auf ihren Dächern installieren. Seit Mai 2022 gilt diese Pflicht für neu errichtete Wohngebäude. Ab Januar 2023 soll die Solardachpflicht auch bei Dachsanierungen von Bestandsbauten gelten. Die Umsetzung dieser Pflicht muss der Bauherr in Bauanträgen nachweisen. Nach der Fertigstellung muss eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur bezüglich der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister bei der zuständigen Baubehörde vorgelegt werden.
Neues Mietspiegelgesetz
Zum 1. Juli 2022 soll ein neues Gesetz zu Mietspiegeln greifen, welches für mehr Klarheit und Verbindlichkeit sorgen soll. Auch Städte ab 50.000 Einwohnern haben dann die Pflicht, einen Mietspiegel auszuarbeiten. Die Erstellung muss entsprechend nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel unterschieden. Gemäß Berechnungen von Experten muss künftig in 70 Städten der Mietspiegel neu erstellt werden.
Eigentümer und Mieter können die neue Regelung insofern beeinflussen, als dass sie verpflichtet sind, Angaben zur Miete, Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung zu machen, wenn sie zu einer Auskunft für den Mietspiegel aufgefordert werden. Dies gilt allerdings nur in Städten, die einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
Durch die Reform kann potenziell ein Veränderungsdruck auf dem Mietmarkt entstehen. Der Mietspiegel kann einerseits den Anstieg der Mieten abfedern und Mieter vor unangemessenen Mietforderungen schützen, andererseits aber auch anfangs zu mehr Mieterhöhungen führen, da es für Vermieter leichter wird, die Preise nach oben anzupassen.
Anspruch auf zertifizierten Hausverwalter
Im Wohnungseigentumsgesetz, das Ende 2020 in Kraft getreten ist, gibt es eine Neuerung. Ab dem 1. Dezember 2022 hat jede Eigentümerschaft mit mehr als acht Einheiten Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Bisher brauchten Verwalter nur einen Gewerbeschein, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis. Von 2022 an ist eine Zertifizierung von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Dabei hat die Bundesregierung festgelegt, wie die Prüfung dafür auszusehen hat. Zukünftig soll der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auch nach außen hin vertreten. Gleichzeitig sind seine Geschäfte bindend für die Eigentümer. Allerdings kann die Eigentümerschaft den Verwalter bei Unzufriedenheit abberufen.
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