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Vermieterrecht

Das Landgericht Krefeld hat in einem aktuellen Urteil (AZ: 2S65/16) die aktuellen Rechte von Vermietern gestärkt: Räumt ein Mieter nach einer Kündigung die Wohnung nicht, so muss er damit rechnen, dass der (ehemalige) Vermieter die ortsübliche Miete als Nutzungsentschädigung auch weiterhin berechnet. Der Mieter kann dann auch keine Mängel an den Wohnräumen mietmindernd geltend machen.

Sehr gern übernimmt Engel & Völkers auch Ihre Neuvermietung im Raum Norderstedt und Kaltenkirchen!

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Engel & Völkers
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