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Engel & Völkers Kronach
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W-02U765 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Nina Scherbel
EV Oberfranken Immobilien oHG
Licence partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
8Bedrooms
5Bathrooms
3Living area
240 m²Plot surface
1,729 m²Condition
GoodParking bays
3Year of construction
1980Energy certificate available
YesEnergy demand
141.2 kWh/m²aType of heating
RadiatorEnergy source
Central heating, Oil heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateDas Pfarrdorf Buchbach ist ein Teil der Gemeinde Steinbach am Wald. Mit seinen ca. 500 Einwohnern liegt es auf 610 m ü. NHN im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern. Der Ort ist aufgrund der vorteilhaften Lage und der guten Verkehrsanbindung ein äußerst beliebter Wohnort in den letzten Jahren geworden. Von Rothenkirchen aus über die Bundesstraße 85 oder der Staatstraße 2209 wird das Dorf auf der KC 9 sehr gut angebunden. Regelmäßiger Busverkehr sorgt für eine gute Erreichbarkeit auch ohne PKW. Medizinische Versorgung, Bäcker, Metzger und Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind in der ca. 8 Kilometer entfernten Hauptgemeinde Steinbach am Wald vorhanden - eine wunderschöne Lage zwischen Franken- und Thüringer Wald und ein bedeutsamer Standort für viele innovative Unternehmen. Sie sind eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für alle Menschen, die hier Leben und Arbeiten. In den letzten Jahren wurde mit der Unterstützung durch den Freistaat Bayern erheblich in den Breitbandausbau investiert. Das neue Freizeit- und Tourismuszentrum zeigt eindrucksvoll zum einen die Familienfreundlichkeit und zum anderen die schöne Natur des Frankenwaldes. Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind, dann sind Sie hier vielleicht fündig geworden!
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All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.