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Engel & Völkers Rügen
+49 38393 12340
W-02VCI9 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Britta Rosengarth-Hochstein
EuV Ostsee GmbH
Licence partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
5Bathrooms
2Living area
116 m²Plot surface
347 m²Condition
Very goodParking bays
2Year of construction
1993Energy certificate available
YesEnergy source
Electric heating, Underfloor heatingEnergy Certificate Type
Consumption certificateFinal Energy Consumption
32.5 kWh/m²aDie Insel Rügen ist mit 926 km² die größte und wohl schönste Insel Deutschlands. Mit ca. 1800 Sonnenstunden pro Jahr gilt Rügen als eines der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland. Pastitz ist ein Ortsteil von Putbus und befindet sich im Süd-Osten der Insel. Putbus ist die jüngste der vier Städte auf Rügen, jedoch das älteste Inselbad Rügens. Wilhelm Malte 1. Fürst zu Putbus ließ den Ort seinerzeit so bauen, dass das Schloss und der Park harmonisch zusammenpassten. Die Häuser von Putbus sind damals wie heute weiß gestrichen, weshalb die Stadt auch als ”weiße Stadt” bezeichnet wird. Darüber hinaus wird sie auch als ”Rosenstadt” bezeichnet, was auf die zahlreichen und verschiedenen Rosenstöcke vor den einzelnen Gebäuden zurückzuführen ist. Heute hat sich die Umgebung rund um die Stadt Putbus zu einer der gefragtesten Wohnlagen der Insel Rügen entwickelt und auch der Lauterbacher Hafen lockt Sonnenhungrige und Wassersportler an. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind fünf Autominuten entfernt. Neben dem Bahnhof, der Schmalspurbahn „Rasender Roland“ welche die Ostseebäder der Insel anfährt, haben Sie Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel des VVR nach Bergen, Binz, Sellin und natürlich Stralsund.
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All-round service
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer:in und Käufer:in) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer:in.