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Engel & Völkers Föhr
04681 74 86 90
W-02U1X3 – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Thomas Müller
HC Horst Christophersen - Föhr-Amrumer Immobilien e.K.
Licence partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
7Bedrooms
5Bathrooms
2Terrace surface
68 m²Living area
152 m²Total surface
162 m²Plot surface
1,341 m²Condition
GoodParking bays
2Year of construction
1984Energy certificate available
YesEnergy source
Central heating, Gas heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateSüderende war ursprünglich „nur“ das südliche Ende des Nachbardorfes Oldsum und endet deshalb nicht auf –um, wie alle anderen Dörfer auf Föhr. Das heute eigenständige Süderende ist mit rund 200 Einwohnern zwar eines der kleinsten Dörfer auf Föhr, aber durch und durch ein echtes Friesendorf. Noch heute legen die Süderender großen Wert auf Pflege und Erhaltung ihrer Sprache. Und so wird in beinahe jedem Haus „Fering“ – das Föhrer Friesisch gesprochen. Die reetgedeckten Häuser mit ihren Schmalgiebeln lassen in Süderende erahnen, welche traditionsreichen Kapitänsfamilien einst in diesem Dorf gelebt haben. Heute steht der Süderender Ortskern unter Denkmalschutz. Bekannt ist Süderende vor allem für seine imposante St. Laurentii-Kirche aus dem 13. Jahrhundert. Die „sprechenden“ Grabsteine auf dem Friedhof erzählen die Lebensgeschichte der Föhrer Walfänger und Kapitäne. Allen voran der des „Glücklichen Matthias“ – dem erfolgreichsten Walfänger der Nordfriesen. Darüber hinaus bietet der Ort seinen Einwohnern und Gästen ein exklusives Hotel, ein Deli, ein Café und die Möglichkeit Milch beim Bauern "gegenüber" zu erwerben. Das Süderender Straßenfest gehört zu den gepflegten Traditionen des Dorfes und ist immer eine Teilnahme wert. Ihr neues Zuhause sollte in Süderende liegen.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.