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Engel & Völkers Koblenz
+49 261 960983 00
W-02ULUV – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Daniel Hellmann
Diamond Real Estate GmbH
Licence partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Rooms
6Bedrooms
4Bathrooms
2Living area
210 m²Plot surface
371 m²Condition
TopParking bays
2Year of construction
2024Energy certificate available
YesEnergy demand
22.47 kWh/m²aEnergy source
Central heating, Heat pump, Underfloor heatingEnergy Certificate Type
Demand certificateDas Neubau- Einfamilienhaus befindet sich in zentraler und dennoch ruhiger Wohnlage von Bendorf. Die Stadt Bendorf liegt rechts-rheinisch zwischen Koblenz und Neuwied, ca. 15 km nördlich von Koblenz. Der Standort bietet ruhiges Wohnen im Zentrum mit einem ansprechenden, gepflegten und familienfreundlichen Umfeld. Die Lagedetails im Überblick: - Beliebte und zentrale Lage - Verkehrsberuhigte Anliegerstraße - Gepflegtes Wohnumfeld - Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten fußläufig direkt vor Ort - Schnelle Verkehrsanbindungen mit Pkw, Bus und Bahn - Hervorragende Verkehrsanbindung über die B42 zur nahe gelegenen Stadt Koblenz (ca. 15 km) - Sehr gute Anbindung an die A48 Richtung Montabaur (ca. 25 km) und zu den Metropolen Köln-Bonn (ca. 80 km) und Rhein-Main-Gebiet (ca. 100 km) - Schlosspark Bendorf Sayn und Kletterwald in direkter Nähe - Hoher Kultur- und Freizeitwert an Rhein und Mosel
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 2 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 2,38 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.