Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02UXG1 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Claudia Podevin
JoBa-Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Badezimmer
1Wohnfläche
143 m²Grundstücksfläche
340 m²Baujahr
1900Energieausweis vorhanden
In BearbeitungEnergieträger
ÖlheizungAn der Grenze zu Frankreich gelegen, zeichnet sich Naßweiler, ein Ortsteil von Großrosseln durch seine ausgezeichnete Erreichbarkeit von Städten sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite aus. Die Verbindung nach Saarbrücken ist über die französische Autobahn in etwa 15 Minuten möglich. Die ruhige und grenznahe Lage in Naßweiler bietet eine bequeme Anbindung sowohl nach Deutschland als auch nach Frankreich. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden, sowohl auf deutscher Seite als auch auf der französischen Seite.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Bibelstraße 16, 66740, Saarlouis
+49 6831 4003840
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.