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Engel & Völkers Bad Kreuznach
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W-02T485 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Astrid Niebergall
Ralf Schneider Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
21Schlafzimmer
5Badezimmer
3Wohnfläche
395 m²Gesamtfläche
522 m²Grundstücksfläche
2.000 m²Zustand
Sehr gutGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
1983Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Ölheizung, ZentralheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisIdar-Oberstein ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Einst die „Stadt der Edelsteine“ mit dem 23-geschossigen Gebäude der Diamant- und Edelsteinbörse ist Idar-Oberstein seit 2016 offizielle „Nationalparkstadt“. Das Aussehen der Stadt wird von einer Vielzahl von Bauten der jeweiligen Epochen geformt. So findet man hier unter anderem die Felsenkirche, das Schloss Oberstein und die Burg Bosselstein. Aber auch zweckmäßige Fabrikbauten wie die von „Fissler“ oder der Überbau des Flusses Nahe prägen heute das Stadtbild. Als voll ausgebildetes Mittelzentrum gehört die Stadt Idar-Oberstein mit rund 30.000 Einwohnern und seinen 13 Stadtteilen zu den 15 größten Städten in Rheinland-Pfalz und ist durch ihre Vielzahl von Behörden, Bildungseinrichtungen und ansässigen Unternehmen wirtschaftliches Zentrum des oberen Naheraumes. Ein buntes Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungsangebot sorgt für Unterhaltung, Abwechslung und hohen Freizeitwert. Die Nationalparkregion lädt zum Wandern und Mountainbiken ein. Golf, Tennis, Reiten, Segel- und Ultraleichtflug, die Freizeitmöglichkeiten sind toll. Kneipen und gemütliche Restaurants mit einheimischen Spezialitäten und internationaler Küche bieten viele Möglichkeiten zum Verweilen und Genießen. Die Verkehrsanbindung ist sehr gut, auch in die Rhein-Main-Metropolen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.