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Engel & Völkers Jever
+49 4461 9843300
W-02UJNU – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Karin Schönfeld
E+V Möhle + Herovic OHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
124 m²Gesamtfläche
127 m²Grundstücksfläche
600 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
4Baujahr
2013Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
NachtspeicherheizungDieses Doppelhaus befindet sich im Ortsteil Accum von Schortens. Schortens gilt als selbstständige Stadt und wurde im Jahr 2011 zu einem staatlich anerkannten Erholungsort gekürt. Als die zweitgrößte Stadt in Friesland verzeichnet sie nicht nur eine sehr hohe Bevölkerungsdichte, sondern ist auch durch ihre zentrale Lage ein beliebtes Urlauberziel. Durch die zentrale Lage von Schortens sind gute Verkehrs- und Busanbindungen vorhanden. Wilhelmshaven und Jever sind in kürzester Zeit gut erreichbar. Für den täglichen Bedarf stehen Ihnen eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten im Stadtkern zur Verfügung. Dieser wunderschöne Ort bietet neben seiner Küstennähe auch zahlreiche Freizeitangebote.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Mühlenstraße 6, 26441, Jever
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.