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Engel & Völkers Volksdorf
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W-02SLXJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Karin von Selle
Engel & Völkers Alstertal GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
167 m²Grundstücksfläche
1.085 m²Garagen
1Baujahr
1992Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
166 kWh/m²aHeizungsart
Fußbodenheizung, HeizkörperEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Objekt befindet sich in gefragter, familienfreundlicher Lage im nördlichen Volksdorf. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Sportvereine und Schulen sowie diverse Naturschutzgebiete und Naherholungsmöglichkeiten. Den Bahnhof U1 Buckhorn erreichen Sie fußläufig in 10 Minuten, den Bus 174 in 5 Minuten. Das Bergstedter-Rondell, mit einer kleinen Auswahl an Geschäften des täglichen Bedarfs, liegt direkt um die Ecke. Des Weiteren bietet auch das beliebte Alstertaler Einkaufzentrum mit seinen 240 Geschäften in Poppenbüttel, welches Sie in wenigen Minuten mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, viele Einkaufsmöglichkeiten. Über die A1 sind Sie in 50 Minuten an der Ostsee. Die Hamburger Innenstadt sowie den Flughafen erreichen Sie in ca. 30 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Maklervertrag mit uns oder/und unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrags. Die Maklercourtage von jeweils 3% des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also aktuell insgesamt 3,57% auf Käufer- und Verkäuferseite, ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt im Falle einer Steuersatzänderung einer Anpassung. Die Engel & Völkers Alstertal GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch, sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber dem Verkäufer. Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.