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Engel & Völkers Siegen
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W-02Q7YC – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Cathrin Latz
Immobilienhandelsgesellschaft Dömer m.b.H.
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
12Badezimmer
3Wohnfläche
220 m²Gesamtfläche
560 m²Grundstücksfläche
1.300 m²Garagen
6Stellplätze
3Baujahr
1965Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
232 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese außergewöhnliche Immobilie befindet sich in Wiedenest, dem idyllischen Ortsteil von Bergneustadt, in einer eingewachsenen Umgebung inmitten von Wiesen und Wäldern. Das Zentrum Wiedenest erreichen Sie in nur wenigen Minuten. Hier können Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs erledigen. Bis ins Zentrum von Bergneustadt sind es nur 4 Kilometer. Die Autobahnen 4 und 45 sind ebenfalls schnell zu erreichen, so dass Sie innerhalb ca. 20 Minuten Olpe mit seinem Biggesee und attraktivem Freizeitangebot nutzen können und schnell in die nächsten Großstädte Köln, Dortmund und Frankfurt gelangen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
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Rundum-Service
Kölner Str. 1, 57072, Siegen
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Der Makler-Vertrag mit der Immobilienhandelsgesellschaft Dömer mbH kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.