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Engel & Völkers Bremen Oberneuland
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W-02PHKO – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Elke Schütz
Thorsten W. Michels Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
1Wohnfläche
111 m²Gesamtfläche
185 m²Grundstücksfläche
802 m²Zustand
MittelmäßigStellplätze
3Baujahr
1980Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
140 kWh/m²aWilstedt ist einer der idyllischsten und vielseitigsten Kommunen der Samtgemeinde Tarmstedt und gilt als wunderbares Zuhause für all diejenigen, die eine ländliche und gleichzeitig infrastrukturell bestens aufgestellte Wohngegend schätzen. Mit einer Vielzahl an Freizeitangeboten, wie den wunderschönen Rad- und Wanderwegen im Grünen und dem über die Ortsgrenzen hinaus bekannten Heidebad, ist Wilstedt vor allem bei Familien sehr beliebt. Auch die Einrichtungen des täglichen Lebens (Supermarkt, kleinere Geschäfte, Grundschule etc.) befinden sich direkt im Ortskern. Eine weiterführende Schule kann im Nachbarort Tarmstedt besucht werden. Des weiteren ist die Bremer Innenstadt in nur 40 bzw. die Autobahnauffahrt zur A1 in 20 Autominuten zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.